zurück zur Übersicht

Österreich und auch Oberösterreich haben sich, aufbauend auf den ambitionierten Pariser Klimazielen, das äußerst engagierte Ziel einer Klimaneutralität bis 2040 gesetzt. 

Das erscheint auf Basis Heute nur mit einer breit angelegten, enormen Kraftanstrengung möglich, die auf vielen Ebenen ansetzen muss.

Wäre ich Entscheidungsträger würde ich die Herausforderung/Challenge in folgende Kapitel unterteilen: 

  1. Mobilität/Verkehr
  2. Wohnen + Haushalte
  3. Industrie + Handel + öffentliche Hand
  4. Regionales Thema
  5. Landwirtschaft

1. Mobilität/Verkehr

  • Fußgänger

In den letzten Jahren wurden die Fuß- und Wanderwege großzügig ausgebaut und die Nutzung hat, sicherlich auch pandemiebedingt, stark zugenommen. Bäume und Grünstreifen neben diesen Gehwegen sollten selbstverständlich sein.

Allerdings wird dabei oftmals weit übers Ziel hinausgearbeitet. Wenn Gehsteige und Fußwege, die kaum benutzt werden – Frequenzmessungen oder Befragungen gibt es im Vorfeld offenbar gar nicht – mit einer Breite von 2 Metern angelegt werden, so ist das nicht nur teuer, sondern stellt auch einen enormen, nicht notwendigen Flächenverbrauch von Tausenden m² dar. Natürlich ist die Sicherheit der Menschen wichtig, aber es muss klare Regeln geben nach denen ein Ausbau erfolgt und diese sind sorgfältig zu evaluieren. 
Andernfalls vernichten wir für mehr Sicherheit mit Sicherheit die Natur weiter.  

  • Mopeds, Motorräder, Motorsport

Es müsste bei den Mopeds und Motorrädern durch verstärkte Überprüfungen mehr Augenmerk auf Abgase und Lärm gelegt werden. Die Lautstärke und stinkende Abgase auf Hunderte Meter sind oftmals störend. 

Laut EU-Vorschrift sollen zwar alle Krafträder einer regelmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden (HU). Die Dänen weichen dagegen auf Stichprobenkontrollen aus, bei denen auch Lautstärkekontrollen im Fokus stehen. 

Das erscheint sinnvoller, da ansonsten kurz vor den jährlichen Kontrollen wieder Veränderungen vorgenommen werden und somit die erfolgten Kontrollen wertlos werden. 

In Deutschland haben zudem Untersuchungen des Umweltbundesamtes gezeigt, dass die aktuellen Prüfverfahren nicht ausreichen. So wurden zwar die Grenzwerte laut Typengenehmigung eingehalten, aber es gelang leicht außerhalb der statischen Prüfbedingungen wiederum extrem Lärm und Abgase zu erzeugen

Motorsportveranstaltungen sind angesichts der Klimaprobleme grundsätzlich zu hinterfragen.  Speziell im off road Bereich sollten sie zumindest mit starken Auflagen versehen werden. Wobei die größten negativen Auswirkungen nicht unmittelbar von den Sportlern stammen, sondern von der Unmenge an Logistik die transportiert werden muss und natürlich von den Zuschauern. Ihre Umweltbelastungswerte sind in vielerlei Hinsicht hoch. Aber natürlich gilt das für alle großen Sportveranstaltungen. 

Es geht daher keineswegs ums Verbieten. Aber sehr wohl um klarere Regeln im Dienst der Umwelt. Es muss klare und anspruchsvolle Umweltstandards für Motorsportveranstaltungen geben.

  • Fahrräder

In den letzten Jahren wurden inflationär Fahrradwege neben Hauptstraßen neu gebaut. Hier sollte es doch möglich sein, andere Wege abseits der Hauptstraßen den Radfahrern anzubieten. Sie sind auf diesen Radwegen zwar relativ sicher (der Großteil der Unfälle, v.a. bei E-Bikes ereignet sich nicht in Zusammenhang mit Autos), aber die Beeinträchtigung durch Abgase ist doch beträchtlich. 

Wie bei den Fußwegen wäre es auch hier dringend notwendig vor Errichtung den tatsächlichen Bedarf an Hand einer Frequenzanalyse zu untersuchen. Der Flächenverbrauch dieser umfangreich gestalteten Wegstrecken geht sicherlich in die Hunderttausend m².

Die neuen Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) führen dabei sicherlich zu einem weiteren Ausbau der Verkehrsflächen (bei Straßen mit höherer möglicher Geschwindigkeit müssen verpflichtend eigene Radwege angelegt werden).

In Braunau sind die Radwege durch ständige Kreuzungen mit Fahrbahnen und Kurven sehr gefährlich und wird dies von den Radfahrern auch laufend gegenüber der Gemeinde kritisiert.

Die geplanten gesetzlichen Änderungen sind für uns als passionierte Radfahrer kontraproduktiv und erscheinen gefährlich, weil sie große Unsicherheit auslösen (Fahren gegen Einbahn, bei Rot über Kreuzung…). 

  • Flugverkehr

Nur mit Verboten zu agieren erscheint nicht sinnvoll. 

Kurzstreckenflüge sollten daher nicht verboten, aber unattraktiv gemacht werden. So könnte z.B. unter einer Entfernung von 500 Kilometer grundsätzlich eine zweckgebundene verpflichtende Umweltgebühr von € 100,00 eingehoben werden.  

Kerosin-Besteuerung sollte nicht mehr bevorzugt erfolgen. Eine Umstellung auf SAF Treibstoff (bei der AUA bereits in Verwendung) könnte eine Kerosin Einsparung von 80 % bedeuten. 

  • PKW + LKW + Schiene

Bei Verkehrsteilnehmern die gefährdend Auto fahren sollte bei Überschreitung einer  Grenze der PKW konfisziert werden, dafür gibt es in Europa schon Vorbilder. Diesbezügliche Überlegungen sind zu begrüßen. Geldstrafen und Führerscheinentzug zeigen oftmals eine geringe Lernwirkung.  

z.B.  

Überhöhte Geschwindigkeiten von mehr als 50 Km/h oder Alkoholisierung   –   beim zweiten Mal Einzug des PKW.

Man könnte, ähnlich wie in Finnland, auch überlegen 80 Km als Norm und 100 Km als Ausnahme auf den Bundesstraßen einzuführen. Auch Tempo 100 auf Autobahnen ist ein Denkansatz. Bei der Unmenge an bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen könnte dadurch wesentlich mehr an Verkehrssicherheit entstehen. Nochmals Beispiel Finnland: Die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung bei geraden und relativ verkehrsarmen Straßen ist extrem hoch. 

Die inflationäre Aufstellung von 30 Km Beschränkungen vor allem an Baustellen ist weitgehend sinnlos, wenn sie von 99 % der Autofahrer nicht eingehalten werden, weil sie als reine Schikane empfunden werden (und auch sind). Außerdem führen sie oft zu stockendem Verkehr und erhöhter Schadstoffbelastung. 

Beim LKW Verkehr kann man angesichts des weiterhin stark zunehmenden Verkehrsaufkommens nur vermehrt auf „Mehr Schiene“ setzen. Wasserstoff sollte für LKW als Alternative deutlich forciert werden. 

2. Wohnen + Haushalte

Der Bauingenieur Werner Sobek hat einen revolutionär anmutenden Vorschlag gemacht:

Wir gestehen jedem einzelnen Menschen nur noch ein gewisses Kontingent an CO2 Emissionen zu, das er durch Verbrennungsvorgänge, Z.B. zur Aufbereitung von Raumwärme und Warmwasser jährlich erzeugen darf.  

Wer sein Kontingent überschreitet, zahlt für jede zusätzliche Einheit einen Zuschlag auf den Normalpreis für die erhöhte Abnahme.

Klingt kühn, ist aber gerecht. 

Wenn man Österreich aus der Luft betrachtet und mit anderen Staaten vergleicht, erkennt man das schreckliche Ausmaß der Zersiedelung und die völlig fehlgeleitete Widmungspolitik mehr als deutlich. Wohl kaum ein Land erscheint in derart hohem Ausmaß zersiedelt. 

Und die Gemeinden haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Erwartung strengerer Vorschriften durch großzügige Umwidmungen und Änderungen von Flächenwidmungsplänen ausreichend „vorgesorgt.“

Und das Land hat als Aufsicht auch versagt. 

Eine Änderung der Kompetenzen im Bereich Bauen weg von den Gemeinden (die dabei unter gewaltigem Druck stehen) ist unbedingt erforderlich. Andernfalls wird es keine Änderung geben.

Bei den Einfamilienhäusern in Österreich hat sich in den letzten Jahren, begünstigt durch eine Niedrigzinspolitik, ein Trend zur Größe durchgesetzt. Betrug vor 20 – 30 Jahren die durchschnittliche Größe eines EFH 120 – 130 m², so liegt diese heute bei 180 – 230 m² und mehr, Tendenz steigend. Aus Umweltsicht eine Katastrophe. Aber für die zusätzlichen CO2 Emissionen zahlen diese Verursacher den gleichen Preis wie jene, die Maß halten. 

Gerecht?

Das Thema Müll erscheint noch immer nicht zufriedenstellend gelöst. Dabei geht es einerseits um die Müllvermeidung, wobei hier der Handel auch stark gefragt ist, aber auch natürlich um die Entsorgung. Immer neue Tonnen und Säcke scheinen mir nicht die Lösung zu sein. 

Aber man sollte auch höhere Strafen ins Auge fassen. Die leider noch immer häufige Entsorgung in die Natur sollte unabhängig von der Menge mit empfindlichen Strafen belastet werden und dies gehört auch entsprechend kommuniziert.  

4. Industrie, Handel und öffentliche Hand

Für Industrie und Handel gibt es zwar schon eine schier endlose Anzahl von Auflagen und Vorschriften, aber keine wirkliche umweltpolitische Grundagenda. 

Die Vorschriften werden wie ein Katechismus abgearbeitet, es fehlt aber eine klare einheitliche Linie.

Einige Ansätze

  • Verpflichtung zur Renaturalisierung einer Liegenschaft binnen drei Jahren nach Aufgabe eines Grundstückes. Hier sollte durch eine verpflichtende bilanzielle Rückstellung vorgesorgt werden, damit die Mittel auch vorhanden sind, wenn der Fall eintritt. Tausende jahrelang leerstehende Flächen und Industrieruinen müssen unbedingt vermieden werden und die bereits bestehenden brach liegenden Flächen gehören aktiviert.
  •  Solarpflicht für alle neuen Dächer bei Industrie, Handel und öffentlicher Hand
  • Die Energieeffizienz im Betrieb sollte verpflichtend laufend evaluiert werden. Vielleicht unter Einschaltung von Institutionen wie ÖGNI (österr. Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft). 
  • Das Thema Beleuchtung muss wesentlich intensiver betrachtet werden. Hier wird noch viel zu viel verschwendet, durch falsche und unnötige Beleuchtung. Eine LED Beleuchtung spart im Vergleich zur herkömmlichen Beleuchtungstechnik des Jahres 2010 80 % Energie ein! Es gibt beim Thema Beleuchtung (v.a. im städtischen Bereich) weltweit viele Städte mit Vorbildcharakter. Die Lichtverschmutzung muss drastisch reduziert werden. 
  • Die immer wichtigere Kühlung von Gebäuden steckt hinsichtlich Effektivität und Effizienz noch in den Kinderschuhen. Kaum eine Anlage, die nicht störanfällig ist, kaum eine Anlage, die von den Nutzern wirklich positiv beurteilt wird. Der Wirkungsgrad ist überwiegend schlecht, die Klimabelastung – und das bei der oben erwähnten zunehmenden Bedeutung – hoch.  
  • Autobahnen, Lärmschutzwände, Bahnhöfe, Flughäfen (siehe aktuell Flughafen Wien) … stellen enorme Ressourcen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen dar. Es ist unverständlich warum auf diesem Gebiet bisher kaum Anstrengungen, und wenn dann nur sehr punktuelle und nicht generell, unternommen wurden.  

4. Regionales Thema

Im Bereich Braunau spürt man nur zu deutlich wo der Schwerpunkt der Politik liegt: auf Wirtschaft und Arbeitsplätzen. 

Beides wichtig, nur sollten sie auf gleicher Höhe wie Umwelt- und Klimaschutz stehen und das ist eindeutig nicht der Fall.

Thema Lachforst als Muster:

72 Hektar Wald und 100.000 Bäume, seit Jahrzehnten ein beliebtes Naherholungsgebiet der Braunauer, sollen ohne erkennbare Notwendigkeit (es bestehen keinerlei konkrete Pläne von angrenzenden Industrieunternehmen (die außerdem noch über Grundreserven von über 50 Hektar verfügen) umgewidmet werden. Das ist nebenbei bemerkt ein klarer Gesetzesverstoß der beiden beteiligten Gemeinden (siehe § 21,1 oberösterreichisches Raumordnungsgesetz, aber auch § 2,6 ROG und das Oö.  Bodenschutzgesetz werden dadurch konterkariert).    

Im Vorfeld wurden, da man Einschränkungen bei Bodenverzehr und Versiegelung bereits voraussah, viele vorbereitende Maßnahmen gesetzt:   

  • Die Straße durch den Lachforst wurde verbreitet um für den Zuwachs an Schwerverkehr gerüstet zu sein
  • Das früher beliebte und seit einigen Jahren geschlossene Gasthaus Waldhäusl wurde erworben und ersatzlos „über Nacht“ abgerissen.
  • Das bei Kindern jahrzehntelang so beliebte Wildschweingehege wurde auf Grund der nicht vorhandenen Schweingrippe (in Ö 2010 für beendet erklärt!) geschlossen und aufgelassen
  • Das Wasserschutzgebiet im Lachforst wurde aufgehoben und in 5 Km Entfernung ein neues Wasserschutzgebiet errichtet
  • Als Ersatz für das Naherholungsgebiet und die beliebte Lauf- und Walkstrecke soll in 2 – 3 Km Entfernung ein neues Areal erschlossen werden
  • Die Befangenheit der Gemeindevertreter, da ja viele der Entscheidungsträger oder enge Familienmitglieder bei den interessierten Industriebetrieben arbeiten, wurde einfach übergangen 

Nachdem alles so sorgsam vorbereitet worden war und man nur mit wenigen Gegenstimmen gerechnet hatte, das große Erstaunen als sich eine große Bürgerbewegung bildete, die nicht von den Industrieunternehmen durch Arbeit oder Beziehungen abhängig ist und daher in der Lage war wirklich frei ihre Meinung zu äußern. 

Noch größer war das Erstaunen der Politiker, die in beiden Gemeinden das Vorhaben mit großer Mehrheit abgenickt hatten, als, bei der Stellungnahme zur geplanten Umwidmung fast alle Experten des Landes sich klar gegen das Projekt Umwidmung ausgesprochen haben. 

Man sollte glauben die Gemeinden würden mit Einsicht reagieren. Aber ganz im Gegenteil. Eine der beteiligten Gemeinden investiert angeblich € 100.000,00 in ein Gegengutachten um die Expertise des Landes auszuhebeln. Auch so kann mit Steuergeld umgegangen werden. 

Wesentlich besser wäre es doch den Lachforst als Naherholungsgebiet auszubauen statt ihn zu vernichten. Man könnte Wohlfühl- und Beobachtungsstationen errichten, Aussichtsplattformen, Wissensstationen. 

Man könnte lernen die Schönheit des Waldes zu genießen. 

5. Landwirtschaft

Das Verursacherprinzip stellt eine klare Vorgabe dar. Wer Schaden verursacht, im Klimafall durch erhöhten CO2 Ausstoß oder Verunreinigungen von Wasser und Böden, muss dafür aufkommen und auf jeden Fall klare Vorgaben bekommen um den entstehenden Schaden kontinuierlich zu reduzieren. 

Die hochsubventionierte Landwirtschaft benötigt einen ökologischen Stufenplan zur Tierhaltung und Bodenbehandlung. 

Die Wiedererrichtung von Feldrainen sollte forciert werden. Wiesen, die von der auf der roten Liste stehenden Vogelarten zur Nahrungssuche genutzt werden, sollten unter Schutz gestellt werden.

Äußerst bedenklich ist, dass in Österreich die landwirtschaftlich genutzte Fläche lt. Statistik Austria seit 2010 um rd. 220.000 Hektar (= 7,6 %) abgenommen hat. Ein gewaltiges Ausmaß!!

Einsender: Ulrike & Gerhard

zurück zur Übersicht