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Während Bewältigungsstragien, welche unzweifelhaft notwendig werden, reine Kostenfaktoren darstellen, sind Klimaschutzmaßnahmen in der Regel Investitionen, welche sich im Laufe der Zeit amortisieren und anschließend einen Vorteil darstellen. Daher erscheint es sinnvoll, jetzt zu investieren. 

Unsere Vorschläge für auf Landesebene umsetzbare Maßnahmen:

  • mittragen von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen des Bundes
  • einsetzen für erweiterte Klimaschutzmaßnahmen zum Wohle Oberösterreichs

 

Energie

Standortsicherung durch massives ausweiten der erneuerbaren Energieproduktion:

Bis 2025:

  • Förderung von Balkonphotovoltaik
  • es darf nicht mehr möglich sein, dass Leuten die in Photovoltaik investieren wollen dieses untersagt wird
  • Förderung von Wärmepumpen
  • Baugenehmigungen für Gewerbeobjekte nur noch mit Photovoltaik überdachten Parkplätzen bzw versiegelten Flächen (auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten bei Bestand) 
  • Einführung einer Abgabe auf Holz und Pellet im privaten Bereich 
  • Keine weitere Förderungen von Erdöl, Erdgas, Pellets
  • Beschaffung von Batteriespeichern im Großindustriellen Maßstab durch die öffentliche Hand nach dem Vorbild des Bundesstaates Südaustralien
  • Schaffung einer Landesförderung von Batteriespeichern im privaten Bereich für den Eigenverbrauch
  • Schaffung einer Landesförderung von netzdienlichen Batteriespeichern im gewerblichen Bereich

Bis 2030:

  • Windkraftoffensive mit vielen neuen Standorten
  • Photovoltaik auf allen öffentlichen Gebäuden

Mobilität

Standortsicherung und weitere Verbesserung der Lebensqualität durch Umsetzung folgender wissenschaftsbasierter Maßnahmen:

Bis 2025:

  • Gratis Klimaticket OÖ für alle die in OÖ ihren Hauptwohnsitz haben (für mindestens 6 Monate und egal welches Alter oder Einkommen)
  • Umwidmen von Straßen in Fußgängerzonen und reine Fahrradstraßen in Ballungsräumen
  • Ausbau der Fahrrad- und Gehweginfrastruktur zu Geschäften und Firmen – notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs
  • Ausbau des öffentlichen Verkehrs und bessere Taktung
  • gratis Laden für Elektrofahrzeuge mittels Schukosteckdose am für das öffentliche Gebäude vorgesehen Parkplatz nach norwegischem Vorbild
  • Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf Radwegen
  • bei mehrspurigen Straßen in Ballungsräumen ist die rechte Spur als Fahrradspur zu reservieren und farblich zu kennzeichnen – notfalls auf kosten des motorisierten Individualverkehrs.
  • Ausweitung auf ganz Oberösterreich (wie auf der erfolgreichen Teststrecke Puchenau – Linz) sofern mehrere Spuren vorhanden sind: die rechte Spur darf nur von Bussen, Rettung, Taxis oder KFZ mit mehr als drei Insassen befahren werden 
  • Erweiterung der oberösterreichweiten Fahrradabstellplätze vor Allem gut zugänglich und zentral (Umwidmung von Parkplätzen) – notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs.
  • Verpflichtende Einhebung von Parkgebühren auf JEDEN Parkplatz im Ortsgebiet, Abschaffung der Einwohnerparkkarten
  • Ausbau und Förderung von Carsharing und Mikroöffis
  • Baustopp sämtlicher neuer Straßenprojekte, Umleitung der Mittel in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und der Fahrradinfrastruktur

Bis 2030:

  • Fahrradautobahnen mit zwei Spuren entlang der großen Einfallsstrecken in Ballungsräumen – notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs
  • Fahrradspuren entlang der Hauptverkehrswege quer durchs Land – wo möglich mehrspurig; notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs.
  • Verbot für PKW mit Verbrennungsmotor in der Innenstadt
  • weiteres Ausgliedern von Straßen für den Straßenverkehr
  • Erweiterung bestehender Radwege um ein ausreichend sicheres Überholen zu gewährleisten (Radfahrer überholt Radfahrer) – notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs
  • Pendlerparkplätze mit ausreichend absperrbaren Fahrradhütten ausgestattet
  • Sehenswürdigkeiten und Touristenzentren mit guter öffentlicher Verbindung aufgeschlossen

Gebäude 

Effizienzsteigerung und Kostenersparnis (Heizen, Kühlen, Energie) für Private, Gewerblich und öffentliche Gebäude

Bis 2025:

  • Zuschüsse zu Gebäudedämmung – Gebäudedämmungsoffensive im Bestand
  • eigene Landesförderung für Heizkesseltausch wenn ein Umstieg auf Wärmepumpe erfolgt.
  • Verpflichtende Holzbauten bei Neubauten in öffentlicher Hand (Ausnahme: Keller)
  • Verpflichtender Passivhausstandard für Neubauten der öffentlichen Hand
  • Zuschüsse für Holzbauweise im Wohnbaubereich
  • Flächenfraß stoppen – bereits umgewidmete Gründe bzw bereits versiegelte Gründe bei Nicht Benutzung progressiv höher besteuern.
  • Parkplatzpflicht für Neubauten muss fallen – dafür Genehmigung von Siedlungs- und Gewerbegebieten nur, wenn die entsprechende Fahrradinfrastruktur und ein Anschluss öffentlicher Verkehrsmittel genehmigt ist – notfalls auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs

Bis 2030:

  • Altbausanierungsoffensive auf Wärmepumpentauglichkeit
  • Verpflichtung zur Errichtung von Plusenergiehäusern bei allen Neubauten der öffentlichen Hand
  • Jede Straße mit mehr als zwei Fahrspuren muss verpflichtend begrünt werden – notfalls zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs

Landwirtschaft

Standortsicherung durch Erhalt der Klein- und Mittelbäuerlichen Landwirtschaft sowie Garantieren der Lebensmittelsicherheit sowie Trinkwasserversorgung durch die oberösterreichischen Agrarbetriebe

Bis 2025

  • Schaffung einer Landesförderung für Kohlenstoffbindung im Boden (niederschwellig und bereits ab kleinen Flächen machbar – zb Agrarbetriebe unter 3 Hektar, Teilerwerbsbetriebe, ev. Sogar große Hausgärten)
  • Auszahlung von Prämien für die Errichtung und Erhaltung von naturnahen Hecken und Hainen entlang der Höhenschichtlinien (Biodiversitätszonen und Hochwasserschutz
  • Aufweichen der Widmungen von Grünland und Ackerland um Hecken, Haine und Agroforstsysteme möglich zu machen
  • Gesetze zur leichteren Umnutzung von Grasland / Weideflächen z.B. Nutzung für biodiversitätsverträgliche PV-Anlagen oder Windkraftwerke, Streuobstwiesen, Wirtschaftswald, Renaturierung und Anlegung von CO2-Senken, 
  • Ankauf von Landesflächen durch das Land, welches das Areal renaturiert & in ein Naturschutzgebiet umwandelt. (30% der OÖ Landesflächen bis 2030 gemäß EU-Richtline)
  • Rückkauf bzw Prämien für das außer Nutzung stellen, renaturieren und rückvernässen von Mooren und Feuchtbiotopen unter fachkundiger Begleitung
  • Keine Förderungen von Großställen
  • Umstiegsprämien für Landwirte mit Tierhaltung in wirtschaftlich problematischen Bereichen auf ein klimafreundliches Hauptprodukt am Beispiel Niederlande 
  • Förderungen für Bauern die Pflanzen für den direkten menschlichen Verzehr anbauen
  • Wiedereinführen der Obergrenzen der Tierzahlen entsprechend der Weideflächen (auch Pacht zählt dazu)
  • Verpflichtende energetische Verwertung der Gülle (statt Energiemais)
  • Errichtung und Ausweitung von Wasserschutzzonen
  • Bereits bestehende sehr gute Umweltschutzbestimmungen müssen ausreichend exekutiert werden (z.B.: Pflugverbot im Winter, Gülleverbot neben Bächen… -> Green Deal)
  • Subventionen von Bauern die bereit sind vorrangig Obst, Gemüse, Getreide, Leguminosen, Pilze, Nüsse und Saaten für den direkten menschlichen Verzehr anzubauen
  • Abschreibung auf 3 Jahre für Investitionen die der Agrar- und Ernährungswende gemäß planetary health diet dienen.
  • Kostenlose Beratungsstelle für nachhaltige klimafreundliche Landwirtschaft und zum Umstieg der Betriebe auf Ackerbau, tierfreie biologische Landwirtschaft, Wasserrückhaltemaßnahmen, Biodiversitätserhöhung, Obst- und Nussbäume, sowie Polykultursysteme.

Bis 2030

  • Reduktion der Tierzahlen um mindestens 30%
  • strengere Nitrit- und Nitratgrenzwert des Grundwassers und Überwachung
  • Ausweitung der Wasserschutzzonen

 

Ernährung

Sicherstellen der langfristigen Gesundheit der oberösterreichischen Bevölkerung

Bis 2025

  • Verpflichtende Einführung mindestens einer rein pflanzlichen, vollwertigen Optionen an Vor- Haupt und Nachspeise in der Schul- und Kindergartenausspeisung, in Mensen, landeseigenen Kantinen, Krankenhäusern, Catering und Veranstaltungen. Diese muss preislich günstiger sein, als vergleichbare Gerichte mit Tierprodukten. (Analog zum Jugendgetränk als verpflichtend billigster Option)
  • Verpflichtende Kennzeichnung von kcal, CO2e Fußabdruck generell in der Gastronomie, in Kantinen von Firmen, Kindergärten, Krankenhäusern etc.,  rot Fleisch, gelb vegetarisch, grün vegan
  • Ein verpflichtendes rein pflanzliches Klima-Menü (mindestens eine Vorspeise, Hauptspeise und Nachspeise) extra als erstes/ ganz oben in einem extra grünen Kasten hervorgehoben werden. Es muss das günstigste auf der Karte sein. Wenn verpflichten nicht möglich: finanziell Anreize vom Land für kooperierende Wirte.
  • 100% Zuschüsse zur Fortbildungen in pflanzlicher Küche für Köche, wenn im Anschluss ein Klimamenü mindestens 3 Jahre lang auf der Karte zu finden ist, nach den oben genannten Kriterien (Lehrlinge bekommen jetzt schon übers WIFI 75%) bei einem OÖ Fortbildungsanbieter.
  • Wenn mindestens eine pflanzliche Milchalternativen (Österreichischer Anbieter zB Schärdinger Hafermilch) angeboten wird und diese um mindestens 10 Cent günstiger ist zahlt das Land die Differenz bis zu 10 Cent
  • Darlegung der Daten im Bereich Klimaauswirkungen  unserer Ernährung mit ehrlichen wissenschaftlich korrekten Fakten in Schulen 
  • Die EU Schulmilchaktion soll nur in Kombination mit der EU Schulobstaktion angeboten werden. Schulen werden angehalten an der EU Schulobstaktion teilzunehmen (Förderung heimischer Obstbauern).
  • Fortbildungen im Bereich Planetary Health Diet für alle Ärzte (nicht nur Ernährungsmediziner), Diätologen und Ernährungsberater sowie Köche in Küchen der öffentlichen Hand.
  • öffentlich wirksame Bewerbung der Planetary Health Diet im Zuge einer landesweiten Kampagne zur Bewusstseinsbildung
  • Keine vom Land mehr mitfinanzierte Werbung für tierische Produkte und andere Produkte mit großem CO2e Fußabdruck
  • Dringender Appell an die Bundesebene für eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze an die ökologischen Folgekosten also Reduktion des 20%igen Mehrwertssteuersatzes auf pflanzliche Milchalternativen 
  • Anerkennen von pflanzlichen Milchersatzprodukten und pflanzlichen Fleischersatzprodukten als notwendige Lebensmittel 
  • Senkung des Steuersatzes von pflanzlichen Lebensmitteln auf 0-5%.
  • Anwendung der CO2-Abgabe auch auf Lebensmittel, um die Folgekosten (hoher Fußabdruck bestimmter lokaler Produkte, lange Transportwege, Produkte exotischer Provenienz – stärkt zudem die lokale Landwirtschaft) entsprechend einzupreisen. 
  • Alle Treibhausgase, wie z.B. Methan und Lachgas, müssen entsprechend ihrer CO2-Äquivalente ebenfalls berücksichtigt werden.

Bis 2030

  • Verpflichtende Aufklärung in den Schulen anhand wissenschaftlicher Klimafakten über die Folgen generell und mit dem Fokus auf Auswirkungen unserer Ernährung auf jeden einzelnen/Gesundheit und insgesamt auf das Klima – Schaffung eines eigenes vom Land organisierten Projekttage/Woche, wissenschaftlich begleitet unter Ausschluss wirtschaftlicher Interessenvertretungen und Kammern

Refuse, Repair, Recycling

Sicherung der Kaufkraft und Halten von wertvollen Rohstoffen im Land

Bis 2025

  • Ausweitung des Reparaturbonus
  • Förderung von Reparaturcafés
  • Förderung zum Halten von endlichen Ressourcen im Land

Bis 2030

  • Vollständige Abschaffung der Deckelung des Fonds für den Reparaturbonus

Bewältigungsstrategien

Rechtzeitiges Vorsorgen Standortsicherung um das Überleben vulnerabler Bevölkerungsschichten sicherzustellen und die Lebensqualität in Oberösterreich weiter zu steigern

Bis 2025

  • Copingstrategien wie flächendeckende Schattenbäume in Ballungsräumen und Ortszentren
  • Finanzierung eines ärztlichen und pflegerischen Visitendienst zur Versorgung der Bevölkerung an Hitzetagen
  • Öffnung von öffentlichen Kellern und Bunkern zur Erholung hitzebetroffener Bevölkerungsteile (v.a. Senioren)
  • Erstellen entsprechender Notfallpläne und Anschaffung entsprechender Sitzgelegenheiten, Notschlafgelegenheiten und medizinischer Infrastruktur

Bis 2030

  • ausreichende Trinkwasserspender in allen Ballungszentren, Sportstätten und touristischen Hotspots am Beispiel Wien
  • schattige Sitzgelegenheiten und Orte zum Abkühlen in jedem Ortszentrum
  • Öffentliche Gemeinschaftsgärten in Ballungszentren 
  • Förderung städtebaulicher Maßnahmen zur Verringerung von Hitzeinseln (Begrünung, Wandfarbe, Straßenbepflanzung)
  • Verpflichtung von Gewerbebetrieben zur Verfügungstellung von etwaig vorhandenen Kellern und Parkgaragen für oben genannte Behufe

Einsender: Sandra & Christoph

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