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Angesichts der Komplexität und der Dringlichkeit des Themas darf sich die Politik in den nächsten 10 Jahren mit kaum einem anderen Thema beschäftigen.

Es gibt ab sofort keine öffentlichen Gelder mehr für die Finanzierung fossiler Energieformen. Alle klimaschädlichen Subventionen müssen ab 1.6.2022 gestrichen werden. Das Land veranlagt ab sofort nicht mehr bei Banken, die klimafeindliche Unternehmen finanzieren.

Die EU-Vorgabe ist, dass bis 2030 die CO2-Emmissionen um 55% sinken müssen, das heißt, innerhalb von 8 Jahren um mehr als die Hälfte. Dies kann einerseits nur mit einschneidenden Maßnahmen, andererseits mit einer deutlichen Minderung des gesamten Endenergiebedarfs erreicht werden.

Manche Maßnahmen können nur österreichweit umgesetzt werden, können aber vom Land Oberösterreich maßgeblich unterstützt werden, etwa die Westautobahn mit einer Oberleitung zu versehen, damit Elektro-LKWs und -Busse ohne Akkuentladung fahren und während der Fahrt sogar aufladen können. (Das löst das Reichweiten-Problem!)

Eine Dekarbonisierung der Industrie ist nur möglich, wenn ausreichend elektrischer Strom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht.

Daher muss überall dort, wo sich früher eine Mühle, ein wasserbetriebenes Sägewerk oder eine Hammerschmiede befand, und sich noch kein Kleinkraftwerk befindet, ein solches errichtet werden. Das Land OÖ muss dazu die Finanzierung nicht fördern, sondern fast zur Gänze übernehmen. Dies muss mit höchster Priorität durchgeführt werden.

Das Land Oberösterreich muss die Errichtung von Windkraftanalagen forcieren.

Auf jedem Dach der öffentlichen Verwaltung muss schnellstmöglich eine PV-Anlage installiert werden.

Zukünftige Lärmschutzwände (mit Süd-Ausrichtung) werden ausschließlich mittels PV-Panels errichtet.

Bestehende Lärmschutzwände werden bei Erneuerung durch PV-Panels ersetzt.

Schnellstmöglich muss Power-to-Gas-Infrastruktur aufgebaut werden.

Das Land Oberösterreich fixiert den Strompreis auf 40 Euro pro MWh für 30 Jahre.

Teurer darf in Oberösterreich Strom nicht verkauft werden.

Billiger darf nur Ökostrom verkauft werden.

Privaten Einspeisern wird der doppelte Preis bezahlt.

Die Produktion von Biogas führt ein Schattendasein. Überall dort, wo einige Bauernhöfe in naher Entfernung stehen und eine gute Verkehrsanbindung besteht, muss eine Biogasanlage errichtet werden. Insbesondere in der Nähe bestehender Gasleitungen müssen Biogasanlagen errichtet werden, die direkt ins Gasnetz einspeisen.

Alle Industriebetriebe müssen motiviert (notfalls finanziell unterstützt) werden, ihre Heizsysteme für Dampf und Wärme zu elektrifizieren.

Ersatz fossiler Grundstoffe in der chemischen Industrie durch Kreislaufführung (Ausbau des mechanischen Recyclings und Einsatz von chemischem Recycling)

Der Einbau von Öl- und Gasheizungen in Neubauten und die Renovierung von Öl- und Gasheizungen (etwa Kesseltausch) sind ab 1.6.2022 verboten.

Verkehr

Ja, es wird in den nächsten Jahren mehr Elektromobilität geben, aber nicht in signifikantem Ausmaß.

Zudem soll es ja nicht zusätzliche Elektroautos, sondern insgesamt weniger Autos geben.

Deshalb muss ab 1.6.2022 ein IG-L-Sonntags-Tempolimit für fossilbetriebene Fahrzeuge eingeführt werden: 90km/h auf Autobahnen und auf Freilandstraßen.

Ab 1.6.2024: IG-L-Tempolimit für fossilbetriebene Fahrzeuge am Samstag und allgemeines Fahrverbot für fossilbetriebene Fahrzeuge am Sonntag.

Ab 1.6.2026: IG-L-Tempolimit für fossilbetriebene Fahrzeuge am Freitag und allgemeines Fahrverbot für fossilbetriebene Fahrzeuge am Samstag und Sonntag.

Ab 1.6.2028: IG-L-Tempolimit für fossilbetriebene Fahrzeuge am Donnerstag und allgemeines Fahrverbot für fossilbetriebene Fahrzeuge am Freitag, Samstag und Sonntag.

Diese Tempolimits und Fahrverbote gelten auch für LKWs, die Fahrverbote auch für Baufahrzeuge, Fahrzeuge der Verwaltung (Müllabfuhr, Polizei) landwirtschaftliche Maschinen und die Donauschifffahrt.

Vorerst ausgenommen sind nur Rettung und Feuerwehr. Ziel soll aber auch sein, deren Flotten frei von fossilen Treibstoffen zu machen.

Anmerkung: Wasserstoffantrieb wird ausschließlich für Einsatzfahrzeuge möglich. Es wird KEINE Wasserstoff-Tank-Infrastruktur aufgebaut.

Sofortiger Stopp aller Straßenbauvorhaben. Wir müssen und werden 2030 signifikant weniger Verkehr als heute haben. Deshalb ist ein Bau- und Planungsstopp eine sinnvolle Investition in die Zukunft.

Es sollte eher überlegt werden, wo rückgebaut werden könnte bzw. wo Fahrbahnen in Radverkehrs-Schnellwege umgewidmet werden können.

Ab 1.6.2024 wird der Luftraum über Oberösterreich sonntags für den Flugverkehr gesperrt.

Ab 1.6.2026 wird der Luftraum über Oberösterreich zusätzlich samstags für den Flugverkehr gesperrt.

Ernährung

Alle gastgewerblichen Betriebe dürfen ab 1.6.2022 an einem Tag pro Woche nur mehr vegetarische Gerichte anbieten.

Ab 1.6.2024 dürfen gastgewerbliche Betriebe (Kantinen in öffentlicher Hand bereits ab 1.6.2023) nur mehr regional produzierte Lebensmittel verwenden.

Kantinen in öffentlicher Hand dürfen ab 1.6.2024 nur mehr regional produzierte Bio-Lebensmittel verwenden.

Ab 1.6.2025 müssen zwei Tage pro Woche komplett vegetarisch sein und alle gastgewerbliche Betriebe dürfen nur mehr regional produzierte Bio-Lebensmittel verwenden.

Ab 1.6.2027 müssen drei Tage pro Woche komplett vegetarisch sein.

(Anmerkung: Das gilt auch für Krankenhäuser im Besitz des Landes.)

Supermärkte müssen hohe Strafen zahlen, wenn sie Lebensmittel in Mülltonnen entsorgen.

Sie sind dazu verpflichtet, alle im Geschäft vorhandenen Lebensmittel zu verkaufen oder an Sozialeinrichtungenzu verschenken.

Es wird ab 1.6.2022 ein Mindestpreis für Fleisch und Fleischprodukte festgelegt.

(Er liegt doppelt so hoch wie der derzeitige Preis ist.)

Jede Gemeinde wird verpflichtet, eine bestimmte Fläche als Allmende den Bürgern und Bürgerinnen zur Bepflanzung mit Gemüse zur Verfügung zu stellen. So können alle, die keinen eigenen Garten besitzen, Nahrungssouveränität erlangen.

Hohe Landesförderung für den landwirtschaftlichen Anbau von Gemüse. (Österreich kann sich mit Gemüse derzeit nur zu 54% selbst versorgen.)

Die Raumordnung muss zur Landessache werden. Keine Zersiedlungen mehr.

Hohe Landesförderung für Rückwidmung von Bauland zu Grünland oder Ackerfläche (wenn garantiert wird, dass diese Fläche 30 Jahre lang Grünland bzw. Ackerfläche bleibt).

“Als CO2-arme Schlüsseltechnologie für eine (weitgehend) treibhausgasneutrale Stahlproduktion steht bis 2035 im Wesentlichen nur die Direktreduktion mit Wasserstoff (Direct Reduced Iron, DRI) und anschließender Weiterverarbeitung des erzeugten Eisenschwamms zu Rohstahl im Elektrolichtbogenofen zur Verfügung. Mit diesem Verfahren können ca. 97 Prozent der CO2-Emissionen vermieden werden. Mit der großskaligen kommerziellen Verfügbarkeit der Technologie ist zwischen 2025 und 2030 zu rechnen. Bei Umstellung auf wasserstoffbasierte Primärstahlproduktion würde eine Produktionsmenge von Primärstahl auf heutigem Niveau ca. 75 TWh Wasserstoff für die Direktreduktion zur Eisenerzeugung erfordern, dies entspräche zusätzlich ca. 100 TWh Elektrizitätsbedarf in Deutschland, sofern der Wasserstoff nicht importiert würde. Für die Direktreduktion und Weiterverarbeitung in Lichtbogenöfen wären darüber hinaus 27 TWh Elektrizität erforderlich. Durch eine Verstärkung der Kreislaufführung von Stahl wären diese Bedarfe im Prinzip um rund ein Drittel reduzierbar.”

Die Voest muss ab sofort auf Elektrolichtbogenöfen und ab 2025 auf Wasserstofftechnologie umstellen.

Verbot des Neubaus von gewerblichen Objekten, solange in der betreffenden Region Objekte leerstehen.

Landesförderung zum Bau mit Holz.

Öffentliche Gebäude werden in Zukunft nur mehr in Holzbauweise errichtet.

Die Zementindustrie muss ab sofort CO2-Abscheider einbauen.

Neue Industrieanlagen dürfen nur mehr mit CO2-neutralen Verfahren errichtet werden.

Intensivierung der Kreislaufwirtschaft

Einsender: FranzForFuture

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