Die Klimaallianz OÖ hat in den letzten Monaten zwei Amtsauskunftsbegehren bei der Abt. Raumordnung des Landes OÖ zu Fragen den Bodenversiegelung eingeholt. Das Ergebnis war ernüchternd.

Aber der Reihe nach, denn bereits 2002 hat die Bundesregierung das Ziel zur Verminderung der Bodenversiegelung, welche aktuell 11,3 ha/Tag beträgt, mit 2,5 ha/Tag vorgegeben. Erreicht wurde dieses Ziel in den letzten 20 Jahren nirgends in Österreich. 

Jeder Hektar landwirtschaftlicher Boden weniger, vermindert die Anbaufläche für unsere Ernährungssicherung. Die Ereignisse des Klimawandels, weniger Schnee, sehr heiße Sommer, weniger Regen im Frühjahr und Sommer und heftige Starkregen beeinträchtigen die Ernte erheblich, mit den Folgen, dass Boden austrocknen, Grundwasserspiegel und die Wasserstände bei Seen und Flüssen sinken. Gleichzeitig steigt die Gefahr von Überschwemmungen.

Das Umweltbundesamt, die Hagelversicherung und die Umweltanwaltschaft warnen jährlich mehrfach vor den Auswirkungen der Bodenversiegelung und des übermäßigen Flächenverbrauches.

Die Behörden dulden einen Verstoß gegen den §2 des OÖ-Raumordnungsgesetzes: bez. Abs.

                1.) Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sowie die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushaltes;

               6.) sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen;

               7.) Vermeidung von landschaftsschädlichen Eingriffen, insbesondere der Schaffung oder Erweiterung von Baulandsplittern (Zersiedelung).

Die Politik reagiert nicht mit Taten, sondern bestenfalls mit Ankündigungen.

Wir fragen uns, ob das ein Hinweis auf Überforderung ist?

 

Die Klimaallianz OÖ versucht die Hintergründe zu erkunden und zu beleuchten und hat deswegen eine Amtsauskunft begehrt. Die Fragen zu Art und Umfang der Bodenversiegelung, zu Statistiken und zu Flächenumwidmungen blieben unbeantwortet. In einem Bescheid wurde kundgetan, dass keine Auskunft gegeben werden kann, da keine Statistiken vorhanden sind. Und was man nicht hat, kann man auch nicht hergeben, das klingt fürs erste logisch.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass jährlich ca 1300 Umwidmungsverfahren von den Gemeinden an die Aufsichtsbehörde Land OÖ „analog“ gemeldet und dort digital erfasst werden, aber nur die Verfahrensdaten nicht die Widmungsdetails. Es gibt zwar den „elektronischen Akt“, der jedoch Umwidmungsverfahren nicht enthält.

Es wurde auch beklagt, dass man zu wenig Personal hätte, um den Raumordnungsaufgaben voll vollumfänglich nachzukommen.

In Wahrheit ist es eine behördliche Unterlassung, über ein Verfahren, bei dem man eine Aufsichtsorganisation ist, nicht umfassende Daten zu sammeln und auszuwerten. Oder: Die Länder haben für die Raumordnung oberste Aufsicht, es ist daher eine behördliche Unterlassung, oder wie sollte man das sonst beurteilen?

Wer keine Daten hat, „irrt wie ein Blinder wie im Nebel umher“ umher, kommt aber keinesfalls zu einem Ziel und kann eigentlich auch nicht den gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Nachdem es keine Statistiken gibt, hat man keine Ahnung über den Umfang der Bodenversiegelung, wozu auch, denn in der Raumordnung ist man der Meinung „Anzumerken ist auch, dass der Zielwert der Bundesregierung von 2,5 ha einen Zielwert für den Bund darstellt. Entgegen der Formulierung in der Anfrage ergibt sich aufgrund der Kompetenzlage keine Bindungswirkung für die Länder oder Gemeinden.“ (Originalzitat bzw. verkürzt: …. der Zielwert des Bundes …hat keine Bindungswirkung für die Länder oder Gemeinden). Vereinfacht gesagt, das Land OÖ ignoriert die Bundesvorgabe und tut aber mangels verfügbarer Daten, aus eigener Nachlässigkeit, so gut wie nichts gegen die Bodenversiegelung.

Bemerkenswert ist, dass nur ein Prozent! der Flächenumwidmungen nicht genehmigt (korrekt „nicht untersagt“) werden.

Man gewinnt den Eindruck, dass das Land OÖ den Gemeinden viel „durchgehen“ lässt. Siehe auch das Negativbeispiel Ohlsdorf, wo jetzt die ersten Klagen gegen verschiedene Akteure in Ausarbeitung sind.

 

Die Vorgänge rund um das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf sind auch ein Beweis über das ausdrückliche Versagen der zuständigen Behörden auf mehreren Ebenen und die ausufernde Bodenversiegelung und den Flächenverbrauch in Oberösterreich.

Wir haben den Eindruck, dass die Bedrohlichkeit des rasch fortschreitenden Bodenverbrauchs und der Bodenversiegelung für die Ernährungssicherheit und die Biodiversität im Land Oberösterreich nicht ausreichend wahrgenommen wird, ansonsten wäre die zuständige Stelle für Raumordnung finanziell und personell ausreichend ausgestattet, um ihren essentiellen Aufgaben nachzukommen.

Zweifellos sind viele kleine der 438 Gemeinden in OÖ fachlich überfordert, eine professionelle Raumordnung durchzuführen, weil meist der planerische Bezug zu den Nachbargemeinden fehlt.

Die dringend notwendige überörtliche Raumplanung, Raumordnung für mehrere Gemeinden, wird nur im Raum Eferding und Umgebung und in Linz und Umgebung durchgeführt und umfasst gerade mal ca. 10 % der Landesfläche.

Herr Landesrat Achleitner, der auch zuständig für Raumordnung ist, ermahnt bei jeder Gelegenheit die Unternehmen, sich vermehrt der Digitalisierung zu widmen. Herr Landesrat Achleitner scheint aber nicht in der Lage zu sein, in seinem Verantwortungsbereich Digitalisierung effizient und effektiv umzusetzen und die notwendigen Daten zu erfassen.

Oberösterreich hat viele gut geführte Unternehmen, die jederzeit über die allermeisten Geschehnisse und Abläufe Bescheid wissen und über viele Daten zu ihren Geschäftsprozessen verfügen, viele auf Knopfdruck. Wenngleich unsere obersten Vertreter in der Landesregierung die Digitalisierung hochhalten, sollten sie doch zuerst auch mal in der Landesverwaltung prüfen, wie dort gearbeitet wird bzw. werden muss – es dürfte da noch einiges an „Luft nach oben“ sein.